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Fiat Doblo2, Opel Combo D

RFK für FIAT Doblo2, Opel Combo D
Beschreibung

 CAM FiatDoblo2

Fahrzeugspezifische Rückfahrkamera  150° für den FIAT Doblo 2 (Baujahr 2010-2019) bzw. dem baugleichen OPEL Combo D (Baujahr 2011-18). Die KV-DOBLO wird gegen das werkseitige Bremslichtglas einfach ausgetauscht.

            

                    

 TECHNISCHE DATEN
- Befestigungsschrauben von vorne zugänglich
- Bildwiedergabe gespiegelt
- Hilfslinien: werkseitig eingeschaltet (ausschaltbar durch Kabelschlaufe trennen)
- Bildsensor: 1/3" CMOS PC3089
- Auflösung 720x480 Pixel
- Betrachtungswinkel 150° diagonal
- Betrachtungswinkel 120° horizontal
- Bildformat: NTSC
- 580 Zeilen Auflösung
- IP68 wasserdicht
- Mindestbeleuchtung 0.1 Lux
- Betriebsspannung: 9-16 Volt DC
- Stromverbrauch: max. 150mA
- Betriebstemperatur: -20° bis 70°C
- Kabellänge: 10m + 1.5m an der Kamera
- E Zulassung E9-10R-05.1652
- CE Zulassung EN 55022: 2010; EN 61000-3-2:2006+A1:2009+A2:2009; EN61000-3-3:2008; EN 55024:2010
- FCC Zulassung ANSI C63.4-2003

 INSTALLATIONS HINWEIS
Die Kamera ist nicht für den Dauerbetrieb oder zur Überwachung geeignet. Sie darf nicht mit Zündung (K15) betrieben werden, dann dadurch könnte die Kamera durch Überhitzung Schaden nehmen.

WICHTIGER HINWEIS
Je nach Dachaufbau und installierter Anhängerkupplung vom Fahrzeug kann man die Anhängerkupplung auf dem Monitor u.U. nicht sehen.

RECHTLICHER HINWEIS
Nicht erlaubt im Geltungsbereich der StVZO und ECE. Die Inbetriebnahme dieser Artikel ist nicht zulässig im Bereich der StVZO. Abgebildete und aufgeführte Artikel dienen nur zu Showzwecken und für den Motorsport!
Eine Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern, ist eintragungspflichtig und müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden. Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist. Die Rücknahme einer gebrauchten Kamera zur Gutschrift ist ausgeschlossen.